GDPR
Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO)
Das neue Datenschutzgesetz der EU wurde entwickelt, um Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben, und auferlegt Organisationen – einschließlich außereuropäischer – neue Verpflichtungen, die solche Daten sammeln, verwalten oder analysieren.
Persönliche Privatsphäre
Natürliche Personen haben folgende Rechte:
- Zugriff auf ihre persönlichen Daten erhalten und diese exportieren
- Ihre persönlichen Daten jederzeit löschen
- Der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten widersprechen
- Fehler und Irrtümer in ihren persönlichen Daten korrigieren
Prüfungen und Benachrichtigungen
Unternehmen und Organisationen müssen:
- Sie müssen die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen schützen
- Verstöße gegen personenbezogene Daten den zuständigen Behörden melden
- Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten einholen
- Sie müssen Aufzeichnungen führen, die detaillierte Informationen zu Datenverarbeitungsaktivitäten bereitstellen
Transparenz
Unternehmen und Organisationen müssen Richtlinien umsetzen, die:
- Sie stellen eine klare Mitteilung zur Datenerhebung bereit
- Sie beschreiben Zweck und Fälle der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Es werden Richtlinien zur Datenaufbewahrung und -löschung festgelegt
- Es wird das Prinzip „nur so viele Daten wie nötig“ befolgt